1. Jedes erwachsene Vollmitglied hat das Recht, 2 x wöchentlich in der Hauptspielzeit einen Platz zu reservieren. Die Hauptspielzeit ist Montag bis Donnerstag ab 17h und Freitag ab 15h. Alle anderen Zeiten gelten als Nebenspielzeit und dürfen unbegrenzt gebucht werden.
2. Kinder, Jugendliche können in der Hauptspielzeit keine Platzreservierungen vornehmen. Nicht eingetragene oder nach 10 Minuten nicht benützte Plätze können jedoch bespielt werden. Die eingetragenen Personen verlieren somit das Recht auf den vorreservierten Platz. Ein mehrmaliges Eintragen ohne zu spielen, oder ein spielen unter falschem Namen kann zum Entzug der Spielberechtigung führen.
3. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich vor Spielbeginn einzutragen. Dies gilt auch für Spiele außerhalb der Hauptspielzeit. Eine Reservierung ist nur gültig, wenn der Platz ins Reservierungssystem eingetragen wurde. Jede Stunde muss ins ResSys eingetragen werden.
4. Gästestunden: Mitglieder haben das Recht, in der Hauptspielzeit fallweise mit einem Gast zu spielen. Gästestunden sind im Reservierungssystem und in der Gästeliste einzutragen. Die registrierte Person ist gegenüber dem ASKÖ für die Begleichung der offenen Gästestundenanteile im Buffet verantwortlich. Gäste können auch alleine die Plätze benützen, dazu müssen sie sich aber registrieren lassen. Die Platzgebühr von 20,-- pro Platz und Stunde ist beim Platzwart, oder im Clubbuffets vor Spielbeginn anteilsmäßig zu entrichten.
5. Jeder Spieler ist verpflichtet, nach Beendigung des Spieles den Platz sorgfältig kreisförmig von Aussen nach Innen abzuziehen und anschließend die Abzugsmatte an den hierfür vorgesehenen Platz zurückzuhängen.
6. Der Platz ist in einwandfreiem Zustand zu verlassen und Müll in den vorgesehenen Mistkübel zu entsorgen!
7. Bei Trockenheit die Plätze unbedingt vor und nach dem Spiel mit der Spritzanlage bewässern
8. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Sektionsleiter Tennis im Einvernehmen mit der Sportlichen Leitung. Bei Meisterschaftsspielen und Turnieren entscheidet der Mannschaftsführer oder Turnierleiter in Absprache mit dem sportlichen Leiter.
9. Trainerstunden werden von unseren Trainer abgehalten. Diese haften dem Verein für die Bezahlung der Gästestunden von Nichtmitgliedern.
9. Trainerstunden werden von unseren Trainer abgehalten. Diese haften dem Verein für die Bezahlung der Gästestunden von Nichtmitgliedern.
10. Die Überwachung der Spiel- und Platzordnung wird im Auftrag des Vereinsvorstandes vom Zeugwart wahrgenommen. Über die Bespielbarkeit des Trainingsplatz (Platz 8) entscheidet unser Trainer eigenständig.
Für den ASKÖ Enns
Obmann Harald Fischer